Grundteilung: Um Eigentum zu schaffen muss zuerst eine Parzelle (Grundstück mit Grundstücksnummer) geschaffen werden. Dazu werden die neuen Grundgrenzen gemeinsam mit dem Verkäufer in der Natur mit Grenzsteinen oder Metallmarken und Form des Grundstückes durch zeichnerische und numerische Beschreibung genau definiert. Nach der Bescheinigung dieser Urkunde durch das zuständige Vermessungsamt ist die Vermessungsurkunde verbücherungsreif. Ein Notar wird diese Urkunde gemeinsam mit dem Kaufvertrag und einem Grundbuchsgesuch beim Grundbuch (Bezirksgericht) zur grundbücherlichen Verbücherung einreichen. Das Grundbuch weist dem neuen Eigentümer eine Einlagezahl zu und mit der Zustellung des Grundbuchsbeschlusses wird man bücherlicher Eigentümer des neugebildeten Grundstückes.
Bauplatzerklärung: Wenn das neugebildete Grundstück im Bauland liegt kann in Salzburg bei der Gemeinde um Bauplatzerklärung angesucht werden. Im Zuge der Bauplatzerklärung wird folgendes bescheid mäßig festgelegt: Bebauungsdichte, Bauhöhen, Baufluchtlinien, Straßenabtretungen, Anschlussmöglichkeiten an Wasser, Kanal und Strom, Zufahrt. Im Zuge der Bauplatzerklärung wird anhand des Höhenplanes des Geometers das Urgelände festgelegt. Das Urgelände dient als Grundlage für die Abstandsberechnung des Gebäudes. In Salzburg gilt: Der Abstand des Hauseckes zur Bauplatzgrenze (meist Grundstücksgrenze) muss größer sein als 3/4 der Traufenhöhe. Die Traufenhöhe ist der Abstand des Vordaches (Abtropfkante, nicht Dachrinne!) zum Urgelände. Eine Bauplatzerklärung ist Grundlage für den Einreichplan.
Baustellenvermessung: a) Erstellen eines Absteckplanes: Der Einreichplan des Architekten wird digital übernommen. Die Hausecken und Gebäudeachsen werden von uns in das System der Bauplatzerklärung eingerechnet. Dabei werden die Abstände des Einreichplanes noch einmal korrigiert.
b) Absteckung und Vermarkung des Gebäudes für den Aushub: Damit der Aushub für den Keller an der richtigen Stelle erfolgt wird der Umriss des Gebäudes in die Natur übertragen. Meist wird dabei auch ein Höhenausgangspunkt mit übergeben, damit der Aushub bis zur richtigen Tiefe erfolgt.
c) Übertragen der Hausfluchten und Achsen auf das Schnurgerüst: Nach Fertigstellung des Aushubes und Anbringen der Sauberkeitsschicht werden durch den Geometer die Gebäudeachsen auf die Schnurbank (Nagel in Brett) übertragen. Durch spannen eines Drahtes werden so die Gebäudeachsen ersichtlich gemacht.
d) Setzungsmessungen: Befindet sich der Neubau in einem geologisch problematischen Gebiet, werden oft Höhenbolzen an den Nachbarobjekten gesetzt. Diese Höhenbolzen werden mittel eines Präzisionsnivellements im Anschluss an einen entfernten Ausgangspunkt regelmäßig beobachtet. Setzung des Gebäudes können so bereits im Millimeterbereich festgestellt.
e) Rohbaukontrolle: Beim Bauen knapp am zulässigen Mindestabstand verlangt die Behörde oft nach Fertigstellung der Kellerdecke eine Rohbaukontrolle. Dabei werden die Kelleraußenpunkte lagemäßig und die Kellerdecke höhenmäßig kontrolliert und darüber ein Plan erstellt.
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